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Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)

In die Jahre gekommene Heizungssysteme, notwendige Instandhaltungsmaßnahmen und der Wunsch nach mehr Wohnkomfort sind nur einige Gründe, warum eine Energieberatung im Bestand von großer Bedeutung ist. Wir bieten umfassende Unterstützung für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bei der Planung von Sanierungsmaßnahmen, die auf fundierten Konzepten basieren und in Versammlungen beschlossen werden können.

Erstellung eines Sanierungsfahrplans als Entscheidungsgrundlage

Wir bewerten den aktuellen energetischen Zustand Ihres Gebäudes und präsentieren Ihnen mögliche Sanierungsmaßnahmen. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Berechnung der zu erwartenden Investitionskosten, das Potenzial zur Energieeinsparung sowie der künftigen Verbrauchskosten. Dieser Sanierungsfahrplan bildet die Grundlage für fundierte Entscheidungen.

Festlegung des weiteren Vorgehens

Basierend auf dem Sanierungsfahrplan arbeiten wir gemeinsam mit Ihrer WEG heraus, ob eine schrittweise Sanierung einzelner Bauteile oder eine umfassende Gesamtsanierung zum Effizienzhaus die beste Option ist. In beiden Fällen stehen Ihnen vielfältige Fördermöglichkeiten offen, die es Ihnen ermöglicht Zuschüsse in Höhe von bis zu 20% bei Einzelmaßnahmen (EM) zu erhalten. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus (EE) ist in Verbindung mit einem zinsgünstigen Darlehen der KFW eine Förderung von bis zu 35% möglich. In Baden-Württemberg besteht für WEGs zudem die Möglichkeit zur zinsvergünstigten Finanzierung über die L-Bank.

Heizungstausch und Effizienzhaussanierung

Wenn ein Heizungstausch oder eine umfassende Effizienzhaussanierung in Betracht gezogen wird oder die Pflicht zum hydraulischen Abgleich nach EnSimiMaV besteht, ist die zusätzliche Berechnung der raumweisen Heizlast notwendig. Diese dient als Grundlage für den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage, der wiederum eine Voraussetzung für Fördermittel darstellt und in größeren Gebäuden mit zentraler Gasheizung nach EnSimiMaV gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Beratung

Unsere Energieberatung im Bestand bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit, Ihren Wohnkomfort zu steigern und Energiekosten zu senken, sondern auch von finanziellen Unterstützungen und zinsfreien Finanzierungsoptionen zu profitieren. Gemeinsam schaffen wir eine nachhaltige und effiziente Zukunft für Ihr Gebäude oder Wohnanlage.

Hintergrundinfo zur EnSimiMaV

Nach der Verordnung zur Sicherheit der Energieversorgung (EnSimiMaV) besteht die Pflicht zum hydraulischen Abgleich von Gaszentralheizungen in Bestandsgebäuden. In Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten muss dieser bis spätestens 15.09.2024 durchgeführt werden, bei Gebäuden mit mindestens 10 Wohneinheiten musste dieser spätestens zum 30.09.2023 erfolgt sein.

Wir unterstützen Sie dabei, diesen Prozess zu beschleunigen, indem wir den umfangreichsten Teil des hydraulischen Abgleichs übernehmen: die raumweise Heizlastberechnung. Dadurch sorgen wir für eine effiziente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und helfen Ihnen, Ihre Gaszentralheizung optimal anzupassen.

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