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Immobilienkäufer

Der Kauf eines Hauses bietet die Möglichkeit, umfassende Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Der Verkäufer muss nach § 80 Gebäudeenergiegesetz (GEG) spätestens zur Besichtigung einen entsprechenden Energieausweis vorlegen. Dieser wird Ihnen einen ersten Anhaltspunkt zum Energiebedarf der Immobilie liefern. Für das weitere Vorgehen empfehlen wir folgenden Ablauf:

Erstellung eines Sanierungsfahrplans als Entscheidungsgrundlage

Im Sanierungsfahrplan bewerten wir den aktuellen energetischen Zustand der Immobilie und präsentieren Ihnen mögliche Sanierungsmaßnahmen. Dabei nehmen wir auch eine umfassende Berechnung der voraussichtlichen Investitionskosten vor und zeigen auf, welches Einsparpotenzial durch die geplanten Maßnahmen realisierbar ist.

Zeitpunkt der Erstellung

Die abgeschätzten Investitionskosten können Eingang in die Finanzierung finden. Daher sollte der Sanierungsfahrplan möglichst frühzeitig erstellt werden. Der Sanierungsfahrplan selbst kann über die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit 1.300 € (EFH/ZFH) bis 1.700 € (MFH) bezuschusst werden. Der Zuschuss wird Gebäudeeigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gewährt. Zur Beantragung der Förderung ist der Abschluss des Kaufvertrages notwendig.

Festlegung des weiteren Vorgehens

Der Sanierungsfahrplan bildet die Grundlage für die nächste wichtige Entscheidung: Sollten einzelne Bauteile Ihres Gebäudes saniert werden oder ist eine umfassende Gesamtsanierung, auch als Effizienzhaussanierung bekannt, die bessere Wahl? In beiden Fällen stehen Ihnen vielfältige Fördermöglichkeiten offen, die es Ihnen ermöglicht Zuschüsse in Höhe von bis zu 20% bei Einzelmaßnahmen (EM) zu erhalten. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus (EE) ist in Verbindung mit einem zinsgünstigen Darlehen der KFW eine Förderung von bis zu 35% möglich.

Heizungstausch und Heizlastberechnung

Ist der Einbau einer umweltfreundlichen Heizung geplant, wofür es Förderungen bis zu 70% gibt, ist die zusätzliche Berechnung der raumweisen Heizlast empfehlenswert. Diese ermöglicht eine passgenaue Auslegung der neuen Heizungsanlage und zeigt Engpässe bei bestehenden Heizkörpern auf. Auch ist die Heizlastberechnung die Berechnungsgrundlage für den hydraulischen Abgleich, der für ein effizientes Heizungssystem unerlässlich ist und in der Folge Betriebskosten spart.

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